KLARHEIT ÜBER IHREN UNTERNEHMENSWERT

Unternehmensbewertung

Ob Transaktion, Nachfolge oder Finanzamt: Wir bewerten Ihr Unternehmen transparent, nachvollziehbar und passend zu Ihrem Bewertungsanlass.

Saubere Methodik

Pragmatische Umsetzung

Klare Ergebnisse

Wann ist eine Unternehmensbewertung sinnvoll?

UNTERNEHMENSWERT
sicher ermitteln

Wir liefern belastbare Bewertungen als sichere Entscheidungsgrundlage für jeden Anlass.

Ihr Partner für Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung
mit der passenden Methode

Eine Unternehmensbewertung ist selten Standard. Wir helfen Ihnen, die richtige Bewertungsmethode auszuwählen und fachgerecht anzuwenden – damit Sie eine belastbare, nachvollziehbare und gut begründete Entscheidungsgrundlage erhalten.

Dabei profitieren Sie von unserer umfrangreichen Expertise und  langjährigen Erfahrung aus Bewertungen für:

  • DAX-Konzerne und weitere börsennotierte Unternehmen

  • Mittelständische Unternehmen, KMU und Start-ups

  • Immobilienunternehmen

  • Freiberufliche Praxen (z. B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte)

  • Immaterielle Werte wie Marken, Patente, Software und Lizenzen

Was uns auszeichnet: eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe, klare Kommunikation und ein strukturierter Prozess. Sie erhalten feste Ansprechpartner, kurze Wege und ein Team, das Verantwortung übernimmt – damit Sie Sicherheit gewinnen und handlungsfähig bleiben.

Bewertungsmethoden passend zum Anlass

Übersicht der eingesetzten
Bewertungsmethoden

Je nach Bewertungsanlass, Unternehmensstruktur und Zielsetzung kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz. Wir wählen das Verfahren nicht schematisch, sondern passgenau für Ihre Situation – fachlich fundiert, nachvollziehbar und anerkannt in Praxis, Rechtsprechung und Steuerprüfung.

Die Ertragswertmethode ist der anerkannte Standard für Unternehmensbewertungen in Deutschland. Sie ermittelt den Unternehmenswert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Erträge unter Berücksichtigung von Risiken und Kapitalisierungssätzen gemäß IDW S 1. Sie eignet sich insbesondere für gesellschaftsrechtliche, steuerliche und gerichtliche Anlässe.

Das Discounted-Cashflow-Verfahren bewertet Unternehmen anhand zukünftiger freier Cashflows, die mit einem risikoadäquaten Kapitalkostensatz (WACC) abgezinst werden. Diese international etablierte Methode wird häufig bei Transaktionen, Konzernbewertungen und kapitalmarktorientierten Fragestellungen eingesetzt.

Der NAV-Ansatz stellt auf den Marktwert der einzelnen Vermögensgegenstände ab. Er wird insbesondere bei Immobiliengesellschaften, Beteiligungsgesellschaften oder vermögensintensiven Unternehmen angewendet, bei denen der Substanzwert eine zentrale Rolle spielt.

Der Liquidationswert bildet den Wert eines Unternehmens bei geordneter oder ungeordneter Auflösung ab. Er ist relevant bei Restrukturierungen, Insolvenznähe oder wenn eine Fortführung nicht unterstellt werden kann.

Dieses steuerlich geprägte Verfahren kommt vor allem bei Erbschaft- und Schenkungsteuerbewertungen zum Einsatz. Es ermöglicht eine standardisierte Wertermittlung auf Basis gesetzlicher Vorgaben, ist jedoch nur eingeschränkt für betriebswirtschaftliche Entscheidungen geeignet.

Der Substanzwert ermittelt den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Er dient häufig als Untergrenze einer Bewertung oder als ergänzende Plausibilisierung anderer Verfahren.

Das Stuttgarter Verfahren ist ein historisch steuerlich geprägtes Bewertungsverfahren für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften. Es wird heute vor allem im Rahmen der Analyse älterer Bewertungen oder bei speziellen steuerlichen Fragestellungen berücksichtigt.

Multiples basieren auf Marktvergleichen, etwa anhand von Umsatz-, EBITDA- oder EBIT-Kennzahlen. Sie werden insbesondere zur Plausibilisierung, bei Transaktionen oder in Kombination mit anderen Bewertungsmethoden eingesetzt.

Für bestimmte Berufs- und Unternehmensgruppen – wie Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte – gelten besondere wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Wir berücksichtigen branchenspezifische Ertragsstrukturen, regulatorische Vorgaben und Marktgegebenheiten.

Bei gesellschaftsvertraglichen Regelungen wie Buchwert-, modifizierten Buchwert- oder Verkehrswertklauseln setzen wir die jeweils vereinbarten Bewertungslogiken präzise um und prüfen deren Angemessenheit und rechtliche Tragfähigkeit.

Erstgespräch vereinbaren

Erhalten Sie in 15 Minuten eine erste Einordnung zu Vorgehen, Unterlagen und Zeithorizont.

Beratung, die Wissen in Ergebnisse übersetzt

Ihr Ansprechpartner

Dr. Heinz Hofer

Wirtschaftsprüfer | Steuerberater

Qualifikationen:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht
  • öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung
  • Diplom-Kaufmann

Fragen zum Ablauf unserer Beratung

Eine Unternehmensbewertung ist immer dann sinnvoll, wenn Entscheidungen auf einer belastbaren Wertgrundlage getroffen werden sollen – z. B. bei Nachfolge, Schenkung/Erbschaft, Gesellschafterein- oder -austritt, Kauf/Verkauf oder steuerlichen Fragestellungen.

Der Ablauf ist klar strukturiert: Nach einem Erstgespräch definieren wir Anlass, Ziel und Umfang der Bewertung. Anschließend analysieren wir die relevanten Unterlagen, erstellen das Bewertungsmodell, plausibilisieren die Ergebnisse und bereiten diese verständlich für Sie auf.

In der Regel benötigen wir Jahresabschlüsse der letzten Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, eine Planungsrechnung sowie Informationen zur Unternehmensstruktur. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir im Erstgespräch.

Die Wahl der Methode hängt vom Bewertungsanlass und vom Geschäftsmodell ab. Zum Einsatz kommen u. a. Ertragswert- und DCF-Verfahren, Marktvergleiche (Multiples) sowie Substanzwertbetrachtungen – häufig in Kombination zur Plausibilisierung.

In vielen Fällen ist eine Wertbandbreite sinnvoller als eine einzelne Zahl. Sie macht die Auswirkungen zentraler Annahmen transparent und bietet eine bessere Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlage. Die Form stimmen wir mit Ihnen ab.

Die Dauer hängt von Komplexität, Datenlage und gewünschter Detailtiefe ab. Je nach Anlass kann eine Bewertung wenige Wochen oder mehrere Monate in Anspruch nehmen. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir Ihnen frühzeitig.

Sie erhalten eine strukturierte Dokumentation der Bewertung sowie – je nach Bedarf – eine kompakte Management Summary. Ziel ist eine verständliche Darstellung der Werttreiber, Annahmen und Ergebnisse.

Ja. Unsere Bewertungen sind so aufgebaut, dass sie auch gegenüber Dritten wie Gesellschaftern, Beratern oder der Finanzverwaltung nachvollziehbar und gut erklärbar sind – angepasst an den jeweiligen Zweck.


Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Gesprächen mit Gesellschaftern, Käufern/Verkäufern oder Beratern und helfen dabei, die Bewertung und ihre Herleitung verständlich zu vermitteln.

Die Kosten richten sich nach Anlass, Umfang und Komplexität der Bewertung. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung des zu erwartenden Aufwands.

Lassen Sie uns reden!

Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

Über uns

HKS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bietet fundierte Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Köln.

Kontaktdaten

Tel.: +49 221 5 69 60-0

Fax: +49 221 5 69 60-355

E-Mail: info@hks-wp.de

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Steuerliche Anlässe

Bei steuerlichen Fragestellungen sind Bewertungen nur dann hilfreich, wenn sie methodisch sauber, rechtssicher begründet und gegenüber der Finanzverwaltung nachvollziehbar dokumentiert sind. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Bewertungsmethodik auszuwählen und die relevanten steuerlichen Regelungen sowie aktuelle Rechtsprechung konsequent zu berücksichtigen.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung der einschlägigen steuerlichen Regelungen und Rechtsprechung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Wegzugsbesteuerungnach § 6 AStG
  • Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Bewertung von Nießbrauchsrechten
  • Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren nach BewG oder Bewertung nach IDW S 1

Nachfolge & Erbe

Im Rahmen von Nachfolge- und Erbfällen sind Bewertungen oft Grundlage für faire Ausgleichs- und Abfindungsregelungen – insbesondere, wenn unterschiedliche Interessen zusammenkommen. Wir unterstützen Sie mit nachvollziehbaren, belastbaren Unternehmensbewertungen und einer strukturierten Aufbereitung nach anerkannten Bewertungsstandards.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Pflichtteilsanspruch / Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Zugewinnausgleich
  • Bewertungen nach den Standards IDW S 1 und IDW S 13

KAuf & Verkauf

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens entscheidet eine belastbare Bewertung über Preis, Verhandlungsposition und Vertragssicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, realistische Kauf-/Verkaufspreise abzuleiten, Gutachten kritisch zu prüfen und die Transaktion fachlich strukturiert zu begleiten – von der Analyse bis zum Abschluss.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Unternehmensbewertung und Ermittlung erzielbarer Kauf-/Verkaufspreise
  • Bewertung nach DCF-Verfahren, WACC-Ansatz, Ertragswert, Multiplikatoren
  • Kritische Überprüfung von Bewertungsgutachten
  • Transaktionsberatung und -begleitung
  • Due Diligence
  • Kaufpreisklauseln
  • Fairness Opinion

Gesellschafterfragen

Bei Gesellschafterfragen geht es oft um faire Ausgleichsmechanismen, belastbare Abfindungen und Bewertungen, die auch in Streitfällen standhalten. Wir unterstützen Sie mit nachvollziehbaren Gutachten, der kritischen Prüfung bestehender Bewertungen und der Anwendung passender Bewertungsansätze – abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag, Anlass und Rechtsrahmen.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Ermittlung von Abfindungsansprüchen für ausscheidende Gesellschafter
  • Tätigkeit als Parteigutachter, Sachverständiger, Gerichtsgutachter oder Schiedsgutachter
  • Kritische Überprüfung von Bewertungsgutachten und Erstellung von Gegengutachten
  • Bewertung nach dem Ertragswertverfahren, Stuttgarter Verfahren, Buchwertklauseln oder modifizierten Vertragswertklauseln

Streitfälle

In Streitfällen zählt eine Bewertung, die fachlich belastbar ist und auch unter kritischer Prüfung standhält. Wir erstellen strukturierte, nachvollziehbare Bewertungen mit einer Dokumentation, die für Dritte geeignet ist – und legen dabei besonderen Wert auf transparente Annahmen sowie Sensitivitäten, damit die Auswirkungen zentraler Werttreiber klar erkennbar sind.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Strukturierte, nachvollziehbare Bewertung
    Dokumentation für Dritte geeignet
    Fokus auf Annahmen & Sensitivitäten

Sonderthemen

Sonderthemen erfordern in der Bewertung oft spezialisierte Ansätze jenseits klassischer Standardverfahren – insbesondere, wenn immaterielle Werte, IP oder besondere Geschäftsmodelle den Unternehmenswert prägen. Wir unterstützen Sie mit methodisch passenden Teil- und Spezialbewertungen, die die relevanten Werttreiber transparent abbilden und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Dabei umfasst unsere Expertise insbesondere:

  • Bewertung von Marken
  • Bewertung von Patentrechten, Lizenzen und Software
  • Lizenzpreisanalogiemethode, Residualwertmethode, Mehrgewinnmethode
  • Immaterieller Werttreiber (z.B. Kundenstamm) als Teilbetrachtung
  • Immobilienlastige Unternehmen
  • Stark projektgetriebene Geschäftsmodelle